Startseite› Artikel› Flottenversicherung

Flottenversicherung für Autovermietungen: Pflichten, Deckungen, Unterlagen

Ohne Versicherer keine Vermietung. Was das Gesetz verlangt, wie ein Flottenvertrag aufgebaut ist, welche Deckungen und Selbstbeteiligungen Sie verhandeln und welche Unterlagen bei Versicherer oder Makler den Unterschied machen.

Flottenversicherung für Autovermietungen: Pflichten, Deckungen, Unterlagen

Ein Mietwagen wechselt jede Woche den Fahrer, manchmal jeden Tag – genau darauf schaut ein Versicherer. Dieser Leitfaden beginnt bei der Versicherungspflicht und führt über Flottenvertrag, Deckungen und Selbstbeteiligung zu den Fragen der Versicherer und den Unterlagen, die Sie vorbereiten sollten.

Dieser Ratgeber betrifft Deutschland. In Österreich und in der Schweiz gelten andere Regeln. Er beschreibt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Beratung durch einen Versicherungsfachmann. Wir empfehlen keinen Versicherer: Die Konditionen hängen von Ihrer Flotte, Ihren Kunden und Ihrem Schadenverlauf ab.

Was das Gesetz verlangt: Haftpflicht für Halter, Eigentümer und Fahrer

§ 1 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet den Halter eines Fahrzeugs mit Standort im Inland, „für sich, den Eigentümer und den Fahrer“ eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Für die Vermietung ist das der entscheidende Punkt: Der Mieter am Steuer ist als Fahrer mitversichert, wenn er Dritten einen Schaden zufügt. Die Mindestversicherungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG).

Die Haftpflicht schützt Dritte, nicht Ihr Fahrzeug. Voll- und Teilkasko, Glas, Nutzungsausfall: Das alles sind freiwillige Deckungen, die Sie auswählen und verhandeln. Welche Schritte bei Zulassung und Anmeldung dazukommen, beschreibt unser Leitfaden Autovermietung gründen.

Flottenvertrag oder Einzelverträge

Mit ein oder zwei Fahrzeugen können Einzelverträge genügen. Wächst die Flotte, wird ein Flottenvertrag praktisch: Ein Vertrag deckt alle Fahrzeuge, Zu- und Abgänge melden Sie im Laufe des Jahres. Wie sich Schäden auf die Prämie des Folgejahres auswirken, regelt dieser Vertrag selbst – lassen Sie sich den Mechanismus erklären und verhandeln Sie ihn wie die Deckungen. In jedem Fall gilt: Die Vermietung an Selbstfahrer muss im Antrag klar angegeben sein.

Die Deckungen im Überblick

  • Kfz-Haftpflicht — Pflicht; prüfen Sie die Ausschlüsse beim Fahrer: fehlende Fahrerlaubnis, Alkohol, nicht im Mietvertrag genannter Fahrer.
  • Vollkasko — Unfallschäden am eigenen Fahrzeug: der Schutz Ihres Kapitals.
  • Teilkasko und Diebstahl — Auslösebedingungen: Schlüssel, Abstellort, verlangte Sicherungen.
  • Glas — in der Kasko enthalten oder separat, und mit welcher Selbstbeteiligung.
  • Nutzungsausfall — steht der Wagen in der Werkstatt, verdient er nichts: Ist das gedeckt?
  • GAP-Deckung — bei finanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen Entschädigung und Restschuld.
  • Schutzbrief und Rechtsschutz — Hilfe für den Kunden fern vom Standort, Regress gegen Dritte.

Zwei Selbstbeteiligungen, eine Kaution

Die Selbstbeteiligung gegenüber dem Versicherer ist der Teil jedes Schadens, den Sie selbst tragen. Die Selbstbeteiligung des Mieters ist der Betrag, den Ihr Mietvertrag dem haftenden Mieter auferlegt, gegebenenfalls gesenkt durch eine Haftungsreduzierung gegen Aufpreis; die Kaution sichert ihn, am besten als Blockierung auf der Kreditkarte, die Sie vor der Abholung online per Link hinterlegen. Jeder Euro Selbstbeteiligung, den Sie beim Versicherer akzeptieren, muss bei jedem Kratzer finanziert werden, ob Sie ihn vom Kunden zurückholen oder nicht: Stimmen Sie die drei Beträge aufeinander ab. Die Kundenseite behandeln unsere Leitfäden zur Schadensabrechnung mit dem Mieter und zur Kaution bei der Autovermietung.

Was der Versicherer wissen will

Nach § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer „die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen“. Rechnen Sie mit Fragen zu:

  • Schadenverlauf — nach EU-Recht können Sie von Ihrem Versicherer jederzeit eine Bescheinigung über die Haftungsansprüche Dritter verlangen, die mindestens die letzten fünf Vertragsjahre abdeckt; sie muss binnen fünfzehn Tagen ausgestellt werden.
  • Fahrer — Mindestalter, Führerscheindauer, Zusatzfahrer, ausländische Kunden.
  • Abläufe — Identitäts- und Führerscheinprüfung (siehe unseren Leitfaden zur Mieterprüfung gegen Betrug), Übergabeprotokoll, Kaution, AGB.
  • Abstellort und Sicherung — Garage, Überwachung, Ortung oder Wegfahrsperre je nach Fahrzeugwert.
  • Nutzung — Mietdauer, Zustellung, Kilometer, erlaubte Länder.

Später gilt: Den Eintritt des Versicherungsfalles haben Sie dem Versicherer, sobald Sie davon Kenntnis erlangt haben, „unverzüglich anzuzeigen“ (§ 30 Abs. 1 VVG).

Makler oder Versicherer direkt

Sie können direkt mit einem Versicherer abschließen, über einen Vertreter oder über einen Makler, der in Ihrem Auftrag mehrere Gesellschaften anspricht. Bei einem Vermietrisiko weiß ein Makler, der die Branche kennt, wem er die Unterlagen vorlegt und wie er sie verteidigt. Prüfen Sie Ihr Gegenüber: Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht nach § 34d GewO die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer und muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen, dessen Daten der DIHK frei einsehbar bereitstellt.

Premium- und Luxusfahrzeuge: was sich ändert

Bei hochwertigen Fahrzeugen prüfen Sie drei Punkte: die Entschädigungsgrundlage bei Totalschaden oder Diebstahl (Wiederbeschaffungswert, Kaufpreis oder vereinbarter Wert), die Nutzungsausschlüsse (Rennstrecke, Untervermietung, nicht angegebener Fahrer, Fahrten außerhalb des erlaubten Gebiets) und die verlangte Sicherung (abgeschlossener Stellplatz, persönliche Schlüsselübergabe, Ortung). Vermieten Sie im Concierge-Modell Fahrzeuge von Eigentümern, gehören sie nicht Ihnen: Halten Sie mit dem Versicherer und jedem Eigentümer schriftlich fest, welcher Vertrag das Fahrzeug während der Vermietung deckt. Mehr dazu im Leitfaden Luxus-Autovermietung gründen.

Unterlagen, die überzeugen

Vollständige Unterlagen bringen mehr Antworten, und genauere. Stellen Sie zusammen:

  1. Die Fahrzeugliste: Modell, Kennzeichen, Erstzulassung, Wert.
  2. Die Schadenverlaufsbescheinigungen Ihrer aktuellen oder früheren Verträge.
  3. Jeden Schaden im Detail: Datum, Hergang, Kosten, vom Mieter zurückgeholter Betrag.
  4. Ihre AGB, Ihren Mietvertrag, Ihre Regeln zu Kaution und Selbstbeteiligung.
  5. Ihre Zugangsregeln: Mindestalter, Führerscheindauer, geprüfte Dokumente.
  6. Abstellorte, Sicherungen und Geschäftsvolumen: Vermietungen, Miettage, Kundentypen.

Was Corsiva OS zu den Unterlagen beiträgt – und was nicht

Corsiva OS hat kein Versicherungsmodul: Es vergleicht keine Angebote, verkauft keine Verträge und enthält keine Telematik. Es bündelt aber die Nachweise, nach denen Versicherer fragen:

  • Verlauf — jede Vermietung bleibt mit Fahrzeug und Kunde verknüpft; die Kundenakte enthält Verlauf, Kontaktdaten und Dokumente.
  • Übergabeprotokolle — geführte Fotos, Kilometerstand, Tankfüllung und Unterschrift bei Übergabe und Rückgabe.
  • Verträge und Kautionen — am Bildschirm unterschrieben, als PDF archiviert; Kaution über Stripe auf der Kreditkarte blockiert, ab dem Paket Business (siehe Preise).
  • Fahrer — Identität und Führerschein geprüft: Die Schlüsselübergabe bleibt gesperrt, bis Zahlung, Kaution, Dokumente und Vertrag freigegeben sind.

Wir haben Corsiva OS zuerst für unsere eigenen vier Vermietstandorte in Savoyen gebaut: Fragt der Versicherer, was Sie bei einem Schaden zurückgeholt haben, steht die Antwort in der Software. Die Oberfläche ist auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch verfügbar.

Häufige Fragen

Muss eine Autovermietung ihre Fahrzeuge versichern?

Ja. Nach § 1 PflVG muss der Halter eine Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den Fahrer abschließen, also auch für den Mieter am Steuer. Kasko, Diebstahl und Glas sind freiwillig.

Was unterscheidet einen Flottenvertrag von Einzelverträgen?

Der Flottenvertrag deckt alle Fahrzeuge in einem Vertrag, mit Zu- und Abgängen im Laufe des Jahres. Wie Schäden die Prämie verändern, regelt dieser Vertrag selbst: Lassen Sie sich den Mechanismus erklären und verhandeln Sie ihn.

Welche Unterlagen brauche ich für Versicherer oder Makler?

Fahrzeugliste mit Werten, Schadenverlaufsbescheinigungen, Details zu jedem Schaden, AGB und Mietvertrag, Kautions- und Selbstbeteiligungsregeln, Alters- und Führerscheinregeln, Abstellorte und Geschäftsvolumen.

Brauche ich einen Versicherungsmakler?

Nein, aber ein Makler handelt in Ihrem Auftrag und spricht mehrere Versicherer an, was bei einem Vermietrisiko hilft. Prüfen Sie die Erlaubnis nach § 34d GewO und den Eintrag im Vermittlerregister.

Bietet Corsiva OS eine Versicherung an?

Nein. Corsiva OS hat weder Versicherungsmodul noch Telematik. Es speichert Vermietungsverlauf, Übergabeprotokolle, unterschriebene Verträge, Kautionen und Fahrerdokumente, die Sie für die Unterlagen brauchen.

Quellen

Testen Sie Corsiva OS mit Ihren Vermietungen

Ein Monat gratis, danach ein Festpreis, unabhängig von der Größe Ihrer Flotte.

Eine Frage? Rufen Sie +33 4 85 58 37 48 an (Englisch oder Französisch) oder nutzen Sie die Kontaktseite.